Reisemobil

Fahrzeugtyp

Offizieller Begriff fuer ein als Wohnmobil zugelassenes Kraftfahrzeug mit festem Wohnaufbau.

Reisemobil ist der amtliche Begriff fuer ein Fahrzeug, das als „Sonder-Kfz Wohnmobil“ zugelassen ist. Im Fahrzeugschein steht unter „Aufbauart“ die Bezeichnung SA (Sonderaufbau) mit dem Zusatz „Wohnmobil“. Diese Zulassungsart bringt steuerliche Vorteile und erlaubt das Uebernachten im Fahrzeug.

Abgrenzung

Nicht jeder Campingbus ist automatisch ein Reisemobil. Fuer die Zulassung als Wohnmobil muss das Fahrzeug bestimmte Mindestanforderungen erfuellen: Stehhoehe im Wohnbereich, fest eingebauter Tisch und Sitzgelegenheit, Schlafgelegenheit, Kochgelegenheit und mindestens ein Schrank.

Steuerliche Vorteile

Wohnmobile werden nicht nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert, sondern pauschal nach zulaessigem Gesamtgewicht: bis 2.000 kg zahlt man 16 Euro pro angefangene 200 kg, darueber 10 Euro pro 200 kg. Das ist oft guenstiger als die PKW-Steuer fuer den gleichen Motor.

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